Herzlich Willkommen in meinem Behandlungsraum der Praxis für Podologie W. Günther
Als Podologin, d.h. als Ausübende eines medizinischen Heilberufes, umfassen meine Behandlungen präventive, kurative und therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Im Gegensatz zur rein kosmetischen Fußpflege, ist die Podologie ein anerkannter medizinischer Fachberuf. In der Praxis steht die hygienische Vorbereitung und Durchführung der Behandlung im Vordergrund.
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous – für „Fuß“ und logos für „Lehre/Kunde“ ab.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und leiten sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie und Orthopädie ab. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.
Podologen arbeiten als selbstständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen.
In Deutschland regeln das Podologengesetz (PodG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zum Podologen.
Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin“ gesetzlich geschützt: Nur mit einer behördlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen.
Die Regelung der Ausbildung und Interessensvertretung der Berufstätigen in diesem Bereich werden durch den Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands übernommen.
Carsten Stark:
"Das Buch für den Hallux - Ganzheitliche Hilfe ohne OP"
"Füße gut, alles gut"
Dr. med. Christian Larsen:
"Gut zu Fuß ein Leben lang"
Durch Anfärbung mit einem farbstoffhaltigen Spezialgel, werden die Mikroorganismen selektiv empfindlich gegenüber Hochleistungs-LED-Licht. Nach ca. 10 Minuten Einwirkzeit, beginnt die Belichtung mit dem PACT – Therapiegerät. Durch die Bildung von Singulet Sauerstoff wird der Pilz unmittelbar abgetötet. Die Behandlung ist für die Haut unschädlich und schmerzfrei. Es entstehen keine Nebenwirkungen.
Die Häufigkeit der Behandlung hängt von der Stärke des Befalls ab. In der Regel benötigt man 3 Sitzungen innerhalb eines Zeitraums von 1-2 Wochen mit je 10 Minuten Einwirkzeit für das Gel und 10 Minuten Belichtung. Danach sollte eine Sitzung pro Monat für die nächsten 3-6 Monate erfolgen. Während dieser Zeit müssen Hygienevorschriften bzgl. der Schuhe und Socken streng eingehalten werden um eine Reinfektion zu vermeiden.
Fußanalyse
Gangbild
Lokalbefund
Erkrankungen
Medikamente
Diabetischer Fuß
Podologische Komplexbehandlung
Prophylaxe
Nagelpilzbehandlung, u.a. PACT Lichttherapie
Eingewachsener Nagel | Spangentherapie
Hühneraugen und Warzenbehandlung
Schrundenbehandlung
Nagelaufbau
Druckentlastungen bei Zehenfehlstellung und Schmerzen
Fussmassage
Nagelpflege
Beratung über geeignete Pflegemittel und Maßnahmen
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